Krankmeldung – Online

Das Fehlen ist am 1. Tag der Erkrankung telefonisch im Schülerbüro (05541/903780), per Email (info@bbs-muenden.de)  oder über das Online-Formular der Schulhomepage  zu melden.

Bitte vergessen Sie nicht: Spätestens am 3. Tag ab Krankmeldung ist die schriftliche Entschuldigung bzw. die ärztliche Bescheinigung bei der Klassenlehrkraft oder im Schülerbüro im Original vorzulegen..

Im Teilzeitbereich (Berufsschule) ist die vom Betrieb abgezeichnete Entschuldigung spätestens zum nächsten Unterrichtstag mitzubringen bzw. vorzulegen. Ihre Mitteilung, sowie Datum, Uhrzeit und Ihre IP-Adresse wird als E-Mail unverschlüsselt an uns übertragen. Wir speichern ihre Daten ausschließlich zum Zweck der Kontaktaufnahme mit Ihnen und geben sie nicht an Dritte weiter. Die Angabe von persönlichen Daten geschieht freiwillig. Bitte beachten Sie weiterhin unsere Informationen zum Datenschutz (vgl. ‚Datenschutz‘).

Mit dem Senden werden Ihre Daten an info@bbs-muenden.de übermittelt und von dort an die zuständige Lehrkraft weitergeleitet.

Beachten Sie bitte auf den untenstehenden Text bezüglich der an den BBS Münden gültigen Regelungen zu Fehlzeiten und Krankheit!

    Auszug aus dem Vertrag über das Einhalten von Schulregeln

    1. Die Schülerin / der Schüler verpflichtet sich,
    • den Unterricht regelmäßig zu besuchen und sich bei begründeten Versäumnissen in angemessener Form zu entschuldigen
    • die Entschuldigungen ohne Aufforderung des/der Lehrers(in) fristgerecht und selbstständig vorzulegen.

    Das Fehlen ist am 1. Tag der Erkrankung telefonisch (05541/903780) oder über das Online-Formular im Schülerbüro zu melden. Bei mehr als 3 aufeinander  folgenden  Fehltagen ist eine ärztliche  Bescheinigung vorzulegen. Spätestens am 1. Anwesenheitstag nach der Erkrankung  ist die Krankmeldung bzw. die ärztliche Bescheinigung dem Klassenlehrer/in schriftlich vorzulegen.

    Im Teilzeitbereich (Berufsschule) ist die vom Betrieb abgezeichnete Entschuldigung spätestens zum nächsten Unterrichtstag mitzubringen bzw. vorzulegen.

    Konsequenzen: nicht entschuldigte Versäumnisse werden im Zeugnis als „unentschuldigte Fehltage“ ausgewiesen und wirken sich negativ auf die Bewertung des „Arbeitsverhaltens“ aus. Bei länger andauerndem oder häufigem kurzfristigen unentschuldigten Fehlen wird die Schule Mahnverfahren oder Ordnungsmaßnahmen beschließen, die  ein Bußgeldverfahren oder einen Schulausschluss nach sich ziehen können.

    • eine Unterrichtsbefreiung vorher zu beantragen

    Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen RdErl. Vom 01.11.2012 (SVBL. S. 597) – VORIS 22410-

    Schülerinnen und Schülern, die nicht einer evangelischen Kirche oder der katholischen Kirche, sondern einer anderen Religionsgemeinschaft angehören, ist auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler für Feiertage ihrer Religionsgemeinschaft in vertretbarem Rahmen Gelegenheit zu geben, an einer religiösen Veranstaltung ihrer Religionsgemeinschaft teilzunehmen. Im Zweifelsfall kann ein Nachweis über den betreffenden Feiertag von der Religionsgemeinschaft gefordert werden. Die Antragstellenden sind von der Schule darauf hinzuweisen, dass sie Nachteile, die mit den Unterrichtsversäumnissen verbunden sein können, tragen müssen.

    Wer genehmigt begründete Fehlzeiten (Ausnahme)

    einzelne Stunden:          beim Fachlehrer/bei der Fachlehrerin

    einen Tag:                       bei der Klassenlehrkraft

    zwei Tage:                       bei der Koordinatorin/ beim Koordinator

    mehr als zwei Tage:       bei der Schulleitung

    • versäumten Unterrichtsstoff selbstständig nachzuholen