Fachoberschulen Wirtschaft

Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Klasse 11 Fachoberschule Wirtschaft sind:

• der Realschulabschluss • der Abschluss eines Praktikantenvertrages (Großhandels-, Einzelhandels- oder Industriebetrieb etc.)

Wir empfehlen Ihnen, sich mit

  • dem Anmeldebogen,
  • dem letzten Zeugnis,
  • einem Lebenslauf und
  • einem Foto

bis Ende Februar zu bewerben.

Eine Frist zur Vorlage des Praktikumsvertrages erhalten Sie mit Ihrer Eingangsbestätigung. Den Vordruck für einen Praktikumsvertrag können Sie sich von der Homepage herunterladen.

Die praktische Ausbildung in der Klasse 11

Das Praktikum im Umfang von 960 Std. soll in geeigneten Betrieben, z. B. der Industrie, des Handels, des Bank- und Versicherungsgewerbes, nach folgendem Plan abgeleistet werden:

• Einkauf
• Verkauf, einschl. Güter- und Nachrichtenverkehr
• Betriebliches Rechnungswesen, einschließlich
• Kostenstellen und Kostenträgerrechnung

Der Plan ist entsprechend den jeweiligen Wirtschaftszweigen sinngemäß anzuwenden.

Das Praktikum wird an drei Tagen in der Woche (à 8 Std.) absolviert. Zwei Tage pro Woche findet Unterricht in der Schule statt.

Ist das Praktikum erfolgreich absolviert und die Klasse 11 bestanden, erfolgt die Aufnahme in die Klasse 12.

Mit einem erfolgreichen Berufsabschluss kann man sofort in die Klasse 12 aufgenommen werden.

Abschluss und Berechtigung

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachoberschule Wirtschaft erreichen Sie die allgemeine Fachhochschulreife, die dazu berechtigt, an allen Fachhochschulen und Universitäten zu studieren.

Lernmittel

Der überwiegende Teil der benötigten Lehr- und Lernmittel kann von der Schule gegen Entgelt ausgeliehen werden. Gesetzessammlungen sowie die Kosten für im Unterricht eingesetzte Arbeitsblätter müssen von den Schülerinnen und Schülern selbst übernommen werden (NLFrG 1991 und Erlasse des MK 1992).

 

Flyer

Fachoberschule Verwaltung und Rechtspflege

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Klasse 11 der Fachoberschule Verwaltung, Rechtspflege und Polizeivollzugsdienst sind

  • der Realschulabschluss
  • der Abschluss eines Praktikantenvertrages

Wir empfehlen Ihnen, sich mit dem Anmeldebogen, dem letzten Zeugnis, einem Lebenslauf und einem Foto bis Ende Februar zu bewerben. Eine Frist zur Vorlage des Praktikumsvertrages erhalten Sie mit Ihrer Eingangsbestätigung. Den Vordruck für einen Praktikumsvertrag können Sie sich von der Homepage herunterladen.

Wichtig:

Für den Schwerpunkt Verwaltung oder Rechtspflege müssen Sie einen Praktikumsvertrag mit einer öffentlichen Verwaltung (Bsp.: Stadt, Gemeinde, Landkreis, Krankenhaus, usw.) bzw. Rechtspflege (Bsp.: Anwalt, Gericht, Behörde usw.) abschließen.

Wichtig:

Für den Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst müssen Sie sich • zum einen bei der Polizei um einen Praktikumsplatz bewerben. Hier können Sie sich die Anmeldeunterlagen im Internet unter www.polizei-studium.de ausdrucken oder unter der Rufnummer 05541-7021, Polizeiakademie Münden, anfordern.
• zum anderen in den Berufsbildenden Schulen Münden anmelden, bitte mit dem Hinweis auf Ihrer Bewerbung „Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst“
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auch bei Frau Kallenbrunnen, Polizei-Dienststelle Münden, Telefon: 05541-9510.

Die praktische Ausbildung in der Klasse 11

Die praktische Ausbildung soll als Praktikum (960 Std.) nach folgendem Plan abgeleistet werden:

1. Schwerpunkt Verwaltung

Einweisung in die Aufbau- und Ablauforgani- sation Ausbildung in der • Eingriffsabteilung • Leistungsabteilung • Planungsverwaltung (hier kann die Ausbildungsbehörde auch einen anderen Verwaltungsbereich bestimmen)

2. Schwerpunkt Rechtspflege

Die Praktikanten werden bei Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften ausgebildet. Das Praktikum wird im Einzelnen wie folgt abgeleistet: Amtsgericht • in Zivilsachen • in Vollstreckungssachen • in Grundbuchsachen • in Vormundschaftssachen • in Nachlasssachen Staatsanwaltschaft • in Strafsachen

3. Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst

3.1 Polizei-Ausbildung • Einweisung in die polizeilichen Aufgaben u. in die Aufbau- und Ablauforganisation • Ausbildung in geeigneten Polizeidienststellen im Bereich • Einsatz und Gefahrenabwehr • Kriminalitätsverhütung und –verfolgung • Polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit

3.2 Ausbildung in außerpolizeilichen Institu-tionen Die Praktikantinnen und Praktikanten leisten Praktika in den nachfolgenden Bereichen ab:

3.2.1 Justiz (Rechtspflege /Justizvollzug / Soziale Dienste in der Strafrechtspflege)

3.2.2 Kommunalverwaltung Ordnungsangelegenheiten / Sozial- und Jugendangelegenheiten

3.2.3 Ergänzungsausbildung Die Praktikantinnen und Praktikanten nehmen an verschiedenen polizeibe-zogenen Themen teil. Diese Kurse werden in der Regel als mehrtägige Blöcke durchgeführt und sollen Methoden der Gruppen- und Projektarbeit berücksichtigen.

Das Praktikum wird an drei Tagen in der Woche (á 8 Std.) absolviert. Zwei Tage pro Woche findet Unterricht in der Schule statt. Ist das Praktikum erfolgreich absolviert und die Klasse 11 bestanden, erfolgt die Aufnahme in die Klasse 12.