Berufseinstiegsschule Klasse 1
Wenn Sie noch kein Ausbildungsverhältnis eingegangen sind, können Sie bei uns für ein Jahr die Berufseinstiegsschule Klasse 1 (BES Klasse 1) besuchen. Hier erwerben Sie Vorkenntnisse für einen späteren Beruf.
Wir bieten Ihnen die Berufsfelder
- Bautechnik
- Holztechnik
- Hauswirtschaft und Ernährung
an den Berufsbildenden Schulen Münden.
Aufnahmevoraussetzungen
Die allgemeinbildende Schule muss mindestens 9 Jahre besucht worden sein. Es werden in der Regel Schülerinnen und Schüler aufgenommen mit dem
- Abgangszeugnis der Hauptschule nach der achten Klasse
- Abgangszeugnis der Schule für Lernhilfe
- Abschlusszeugnis der Schule für Lernhilfe
Ziel des Schulbesuches in der BES Klasse 1
Die BES Klasse 1 ermöglicht den Übergang
- in die BES Klasse 2
- in eine Erwerbstätigkeit
Berufseinstiegsschule Klasse 2
Ausbildungsbereiche
Die Berufseinstiegsschule Klasse 2 (BES Klasse 2) wird für die Bereiche
- Technik
- Hauswirtschaft
angeboten.
Ausbildungsziele
- Erwerb des Hauptschulabschlusses
- Erwerb grundlegender Kenntnisse in beruflicher Hinsicht
- Vermittlung von Qualifikationen zur Aufnahme einer Berufsausbildung
durch Stärkung sozialer und fachlicher Kompetenzen
Aufnahmevoraussetzungen
In der BES Klasse 2 werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die
- eine Abschlussklasse des Sekundarbereichs I einer allgemein bildenden Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen haben,
oder
- einen nur schwachen Hauptschulabschluss erlangt haben, d.h. in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch lediglich durchschnittlich ausreichende Leistungen (Durchschnittsnote geringer als 3,5) nachgewiesen haben.
Beratung
Während des Bildungsganges wird ein Betriebs-
praktikum von 160 Stunden Zeitdauer durchgeführt.
Abschlüsse / Beendigung der Schulpflicht
Wer die BES Klasse 2 erfolgreich besucht hat, erhält ein Abschlusszeugnis. Schülerinnen und Schüler, die ohne Hauptschulabschluss in die BES Klasse 2 eingetreten sind, erwerben mit dem erfolgreichen Besuch den Hauptschulabschluss.
Mit dem erfolgten Besuch der Berufseinstiegsschule ist die Schulpflicht erfüllt, wenn anschließend kein Ausbildungsverhältnis begonnen wird.