Berufseinstiegsschule Klasse 1

Wenn Sie noch kein Ausbildungsverhältnis eingegangen sind, können Sie bei uns für ein Jahr die Berufseinstiegsschule Klasse 1 (BES Klasse 1) besuchen. Hier erwerben Sie Vorkenntnisse für einen späteren Beruf.

Wir bieten Ihnen die Berufsfelder

  • Bautechnik
  • Holztechnik
  • Hauswirtschaft und Ernährung

an den Berufsbildenden Schulen Münden.

Aufnahmevoraussetzungen

Die allgemeinbildende Schule muss mindestens 9 Jahre besucht worden sein. Es werden in der Regel Schülerinnen und Schüler aufgenommen mit dem

  • Abgangszeugnis der Hauptschule nach der achten Klasse
  • Abgangszeugnis der Schule für Lernhilfe
  • Abschlusszeugnis der Schule für Lernhilfe

Ziel des Schulbesuches in der BES Klasse 1

Die BES Klasse 1 ermöglicht den Übergang

  • in die BES Klasse 2
  • in eine Erwerbstätigkeit

    Flyer

Berufseinstiegsschule Klasse 2

Ausbildungsbereiche

Die Berufseinstiegsschule Klasse 2 (BES Klasse 2) wird für die Bereiche

  • Technik
  • Hauswirtschaft

angeboten.

Ausbildungsziele

  • Erwerb des Hauptschulabschlusses
  • Erwerb grundlegender Kenntnisse in beruflicher Hinsicht
  • Vermittlung von Qualifikationen zur Aufnahme einer Berufsausbildung

durch Stärkung sozialer und fachlicher Kompetenzen

Aufnahmevoraussetzungen

In der BES Klasse 2 werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die

  • eine Abschlussklasse des Sekundarbereichs I einer allgemein bildenden Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen haben,

oder

  • einen nur schwachen Hauptschulabschluss erlangt haben, d.h. in den Fächern Mathematik, Deutsch  und Englisch lediglich durchschnittlich ausreichende Leistungen (Durchschnittsnote geringer als 3,5) nachgewiesen haben.

Beratung

Während des Bildungsganges wird ein Betriebs-
praktikum von 160 Stunden Zeitdauer durchgeführt.

Abschlüsse / Beendigung der Schulpflicht

Wer die BES Klasse 2 erfolgreich besucht hat, erhält ein Abschlusszeugnis. Schülerinnen und Schüler, die ohne Hauptschulabschluss in die BES Klasse 2 eingetreten sind, erwerben mit dem erfolgreichen Besuch den Hauptschulabschluss.

Mit dem erfolgten Besuch der Berufseinstiegsschule ist die Schulpflicht erfüllt, wenn anschließend kein Ausbildungsverhältnis begonnen wird.

Flyer