An dieser Stelle befindet sich ein Informationsportal für die am 01. August 2020 begonnene generalistische Ausbildung zur Pflegefachkraft sowie ein Informationspool für beteiligte Lehrkräfte und Einrichtungen.

Für weitere Fragen stehen Ihnen

Frau Petra Hadaschik

Koordinierende Stelle für den Ausbildungsverbund
Hann. Münden

petra.hadaschik@bbshmue.de
05541 90378-40

und

Frau Bettina Weitemeyer, StDìn

Leiterin  Fachbereich Humandienstleistungen
bweitemeyer@bbs-muenden.de
05541 90378-37

zur Verfügung.

Lesen Sie auch die Inhalte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, weshalb eine Umschulung zur Pflegefachfrau / Pflegefachmann neue Perspektiven eröffnen kann.

https://www.pflegeausbildung.net/ausbildungsinteressierte/umschulung.html

Schauen Sie sich die Bilder zum  Skills Lab  an.

Für Ausbilder*innen, Anleiter*innen und Lehrkräfte

Geschützter Downloadbereich

 

Informationen zur Ausbildung „Pflegefachfrau/-mann an den BBS Münden

Ausbildungsziel

Die generalistische berufliche Ausbildung mit dem Abschluss zur „Pflegefachfrau / Pflegefachmann“ vermittelt den Schüler/innen die erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen, um Menschen aller Altersstufen selbstständig, umfassend und prozessorientiert zu pflegen, die sich in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen befinden. Der Kompetenzerwerb berücksichtigt auch die Anforderungen an die Pflege von Kindern und Jugendlichen sowie alten Menschen.

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung in der Berufsfachschule dauert 3 Jahre.

Rechtliche Grundlagen

  1. Nach dem bundeseinheitlichen Gesetz zur Reform der Pflegeberufe wird die praktische Ausbildung in Kooperation mit zugelassenen Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen oder ambulanten Pflegeeinrichtungen durchgeführt. Hierzu schließen Sie einen Vertrag „zur praktischen Ausbildung“ direkt mit dem Träger der praktischen Ausbildung ab. Die Ausbildungseinrichtung ist verpflichtet eine Ausbildungsvergütung zu zahlen (Ausnahmen s. nächster Abschnitt)
  2. Die Verordnung über Berufsbildende Schulen (BBS-VO in der aktuellen Version) regelt Bereiche der schulischen Ausbildung.

Finanzierungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung durch die für den eigenen Wohnort zuständige Agentur für Arbeit (früher Arbeitsamt).

Aufnahmevoraussetzungen

  • der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss

oder

  • der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss mit dem Nachweis
  1. mit dem Nachweis einer mind. zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung,
  2. einer mind. einjährige abgeschlossener Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege (BAnz AT 17.02.2016 B 3),
  3. einjährige Kranken- oder Altenpflegehilfeausbildung oder
  • eine sonstige zehnjährige allg. Schulbildung und
  • gesundheitliche und persönliche Eignung und
  • einen Vertrag zur praktischen Ausbildung mit einem Träger aus Nr. 1 (s. oben)

Aufnahmevoraussetzung in das zweite Ausbildungsjahr (zum Schuljahr 21/22 möglich)

  • ist der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung der BFS Pflegeassistenz oder die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Krankenpflegehelfer/Krankenpflegehelferin

Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Aufnahmekapazität, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.

Schulische Ausbildung

Die Inhalte der dreijährigen Ausbildung sind nach Fächern gegliedert. Sie bilden thematische Einheiten, die sich auf die komplexen beruflichen Anforderungen und Aufgabenstellungen der Pflegefachfrau / des Pflegefachmannes beziehen.

Die schulische Ausbildung soll zu konkreten beruflichen Handlungen befähigen sowie zu nicht erschließbaren inneren Prozessen wie z.B. Einstellungen, Bewertungen und Haltungen.

Ziel der Ausbildung ist der Erwerb einer umfassenden beruflichen Handlungskompetenz für Menschen aller Altersstufen.

Ausbildungsbeginn und –ende

Die Ausbildung beginnt jeweils 01.08. und endet nach 3 Jahren. Die Anmeldung ist bis Ende Februar erwünscht. Spätere Anmeldungen können auch berücksichtigt werden.

Durch die Teilnahme an einem Ergänzungsbildungsgang können Sie parallel zu Ihrem Berufsabschluss die Fachhochschulreife erwerben. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt „Information Zusatzangebot Fachhochschulreife“ auf unserer Homepage unter der Rubrik „Service“ im Bereich „Downloads“.

Berufsabschluss und Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

Die Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschule Pflegefachfrau / Pflegefachmann erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Berufsfachschule und der Vorlage eines einwandfreien Führungszeugnisses auf Antrag vom niedersächsischen Landesamt für Soziales, Außenstelle Lüneburg, die Urkunde mit der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau / Pflegefachmann“ mit dem Hinweis zum durchgeführten Vertiefungseinsatz.

Ohne Urkunde darf weder die Berufsbezeichnung geführt werden, noch darf u.a. als Pflegefachfrau / Pflegefachmann gearbeitet werden.

Kosten/ Aufwendungen im Rahmen der Ausbildung entstehen für einen Erste-Hilfe-Kurs, ein Seminar „Schwerkranke und Sterbende begleiten“, Gebühren für Urkunde, Führungszeugnisse, Ärztliche Atteste und Kopien. Die Fachliteratur wird gestellt.

Praktische Ausbildung

Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung in geeigneten Einrichtungen für Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner durchgeführt. Die Dauer der praktischen Ausbildung beträgt 2500 Stunden.

Die praktische Ausbildung gliedert sich im ersten und zweiten Ausbildungsdrittel (1720 Zeitstunden) in einen Orientierungseinsatz, Pflichteinsätze in drei allgemeinen Versorgungsbereichen und pädiatrische Versorgung. Im letzten Ausbildungsdrittel (780 Zeitstunden) gliedert sich die Ausbildung im Pflichteinsatz der psychiatrischen Versorgung und einem Vertiefungssatz im Bereich eines Pflichteinsatzes sowie weitere Einsätze zur freien Verteilung.

Die Einsätze in den drei allgemeinen Versorgungsbereichen können in Krankenhäusern, Stationären Pflegeeinrichtungen und Ambulanten Pflegeeinrichtungen durchgeführt werden.

Pflichteinsätze der pädiatrischen und psychiatrischen Versorgung können u.a. in der allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgungen durchgeführt werden.

Ort und Zeitpunkt der praktischen Ausbildung regelt die Schule. Die praktische Ausbildung wird in Blockform durchgeführt.

Anmeldung

Der Anmeldung sind beizufügen:

  • Aufnahmeantrag der Schule (im Sekretariat o. Internet erhältlich)
  • Lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Bewerbungsanschreiben
  • Beglaubigte Kopie des Halbjahreszeugnisses oder/und aller bereits erhaltenen Abschluss bzw. Abgangszeugnisse

Nachzureichen bei Ausbildungsbeginn:

  • Nachweis eines erhöhten Immunschutzes (Ärztliches Attest)
  • Erweitertes Führungszeugnis

(hierfür sind Formulare der BBS Münden zu verwenden)

  • Gesundheitszeugnis nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitsamt)