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Berufsbild

Verkäuferinnen und Verkäufer sind in Handelsunternehmen mit unterschiedlichen Größen, Betriebsformen und Sortimenten tätig. Kaufleute im Einzelhandel können auch als selbstständige Kaufleute ein Unternehmen betreiben. Besonders wichtig sind in diesen Berufen branchenspezifische Warenkenntnisse und kommunikative Fähigkeiten um Kunden individuell beraten zu können. Kaufleute im Einzelhandel benötigen darüber hinaus weiteres betriebswirtschaftliches und verwaltungstechnisches Fachwissen.

Voraussetzungen

Die Ausbildung erfolgt im dualen System, d. h. im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Voraussetzung für die schulische Ausbildung ist daher der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem ausbildenden Unternehmen.

In der Regel wird mindestens ein Hauptschulabschluss vorausgesetzt.

Wichtige persönliche Eigenschaften der Bewerber sind unter anderem • Kontaktfreudigkeit • Einfühlungsvermögen • gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit • gute rechnerische Fähigkeiten

Dauer

Die Ausbildung dauert bei Verkäufer/innen zwei, bei Kaufleuten im Einzelhandel drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich. Ein- oder zweimal die Woche besuchen die Auszubildenden die Berufsschule, an den anderen Tagen sind sie in ihren Betrieben.

Lernfelder in der Schule

Die Lernfelder des ersten Ausbildungsjahres befassen sich mit dem Warenverkauf und der dafür erforderlichen Orientierung am Kunden. Die im zweiten Jahr folgenden Lernfelder stellen unterstützende Handlungsbereiche in den Mittelpunkt. Die Lernfelder des dritten Ausbildungsjahres thematisieren weitergehende betriebliche Handlungssituationen.

Außer dem berufsspezifischen Unterricht in den Lernfeldern ist auch Unterricht in denFächern Deutsch, einer Fremdsprache, Politik, Sport und Religion vorgesehen.

Abschluss

Die Abschlussprüfung für Kaufleute im Einzelhandel vor der Industrie- und Handelskammer besteht aus zwei Teilen.

Am Ende des zweiten Ausbildungsjahrs werden drei Bereiche schriftlich geprüft.

Zum Ende der Ausbildung folgen ein weiterer schriftlicher Teil und eine mündliche Prüfung, das Fallbezogene Fachgespräch. Dabei liegt der Schwerpunkt der Bewertung am Ende (65 Prozent).

Für Verkäufer/innen finden stattdessen eine Zwischenprüfung – ohne Auswirkung auf das Endergebnis – und eine einteilige Abschlussprüfung am Ende statt.

Neben dem beruflichen Abschluss können unter bestimmten Voraussetzungen schulische Abschlüsse bis zum Erweiterten Sekundarabschluss I erworben werden. Durch die Teilnahme an einem Ergänzungsbildungsgang können Sie parallel zu Ihrem Berufsabschluss die Fachhochschulreife erwerben.