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Allgemeines
Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken.
Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassungen und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen. (DVE 08/2007)
Der Beruf der Ergotherapeutin/ des Ergotherapeuten gehört zur Gruppe der Gesundheitsfachberufe. Ergotherapeutische Behandlungen werden in der Regel auf ärztliche Verordnung hin durchgeführt.
Dauer der Ausbildung und Ausbildungsziel
Die Ausbildung in der Berufsfachschule dauert 3 Jahre. Sie befähigt Schülerinnen und Schüler zu professionellem ergotherapeutischen Handeln. Neben Fachkompetenz er-werben sie auch personale Kompetenz und Sozialkompetenz. Diese Kompetenzen ermöglichen selbstständiges klientenzentriertes, effektives und effizientes ergotherapeuti-sches Handeln und befähigen zur Zusammenarbeit in Teams bestehend aus unterschiedlichen Berufsgruppen des Gesundheits- und Sozialwesen.
Aufnahmevoraussetzungen
In die Berufsfachschule Ergotherapie kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand sowie die gesundheitliche und persönliche Eignung einschließlich eines erweiterten Immunschutzes nachweist.
Schulische Ausbildung
Die Inhalte der Ausbildung verteilen sich auf zwei Lernbereiche:
Berufsbezogener Lernbereich
Theorie und praktischer Unterricht
Dieser Lernbereich umfasst 2700 Unterrichtsstunden verteilt auf die drei Ausbildungsjahre. Der Unterricht wird in der BBS Münden erteilt. Dafür wurde das ehemalige Hallenbad der Stadt Hann. Münden unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Schulen im Gesundheitswesen umgebaut.
Berufsbezogener Lernbereich-Praxis
Dieser Lernbereich umfasst 1700 Zeitstunden. Die praktische Ausbildung, erfolgt in den drei nachstehenden Bereichen:
1. Motorisch-funktioneller, neurophysiologischer oder neuropsychologischer Bereich
2. Psychosozialer (psychiatrischer / psychosomatischer) Bereich
3. Arbeitstherapeutischer Bereich
Dabei sollen sich die praktischen Ausbildungsabschnitte auf die ergotherapeutische Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen, mit Erwachsenen und mit älteren Menschen erstrecken.
Die Ausbildung im berufsbezogenen Lernbereich Praxis findet in Kooperation mit Einrichtungen der praktischen Ausbildung statt. Die Anleiterinnen und Anleiter verfügen über mehrjährige Berufserfahrung. Während der praktischen Ausbildung werden die Schülerinnen und Schüler von Lehrkräften der BFS-Ergotherapie betreut.
Berufsabschluss und Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Ergotherapeut/ Ergotherapeutin wird auf Antrag vom niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie erteilt, sofern die Bestimmungen des geltenden Ergotherapeutengesetzes (ErgThG) erfüllt sind.
Weitere Bildungsmöglichkeiten
Durch die Teilnahme an einem Ergänzungsbildungsgang kann parallel zum Berufsabschluss die Fachhochschulreife erworben werden. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt „Information Zusatz-angebot Fachhochschulreife“ auf unserer Homepage unter der Rubrik Fachoberschule im rechten Seitenbereich.
Die BFS Ergotherapie ist Kooperationsschule der HAWK Hildesheim. Für Schülerinnen und Schüler mit Hochschulzugangsberechtigung besteht über die Teilnahme am Modell „Ausbildung plus Studium“ die Möglichkeit des dualen Studiums der Fachrichtung ELP. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der HAWK www.hawk.de/bsc-elp .
Ausbildungsbeginn
Die Ausbildung beginnt mit dem ersten Schultag nach Ende der niedersächsischen Sommerferien.
Anmeldung
bis Ende Februar erwünscht, auch später eingehende Bewerbungen werden berücksichtigt. Anmeldebögen und weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage. Wir weisen darauf hin, dass nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die vollständig vorliegen.
Schulgeldfrei!
Ausnahme Umschüler/innen: Nach § 54 Absatz 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes erhebt das Land Niedersachsen von Schülerinnen und Schülern öffentlicher, berufsbildender Schulen, die im Rahmen einer Maßnahme beruflicher Bildung individuell gefördert werden, ein Entgelt. Dieses wird im Regelfall vom Maßnahmeträger übernommen. Nähere Informationen auf Anfrage.