Ergotherapie

Allgemeines

Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken.

Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassungen und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen. (DVE 08/2007)

Der Beruf der Ergotherapeutin/ des Ergotherapeuten gehört zur Gruppe der Gesundheitsfachberufe. Ergotherapeutische Behandlungen werden in der Regel auf ärztliche Verordnung hin durchgeführt.

Dauer der Ausbildung und Ausbildungsziel

Die Ausbildung in der Berufsfachschule dauert 3 Jahre. Sie befähigt Schülerinnen und Schüler zu professionellem ergotherapeutischen Handeln. Neben Fachkompetenz er-werben sie auch personale Kompetenz und Sozialkompetenz. Diese Kompetenzen ermöglichen selbstständiges klientenzentriertes, effektives und effizientes ergotherapeuti-sches Handeln und befähigen zur Zusammenarbeit in Teams bestehend aus unterschiedlichen Berufsgruppen des Gesundheits-  und Sozialwesen.

Aufnahmevoraussetzungen

In die Berufsfachschule Ergotherapie kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand sowie die gesundheitliche und persönliche Eignung einschließlich eines erweiterten Immunschutzes nachweist.

Schulische Ausbildung

Die Inhalte der Ausbildung verteilen sich auf zwei Lernbereiche:

Berufsbezogener Lernbereich

Theorie und praktischer Unterricht

Dieser Lernbereich umfasst 2700 Unterrichtsstunden verteilt auf die drei Ausbildungsjahre. Der Unterricht wird in der BBS Münden erteilt. Dafür wurde das ehemalige Hallenbad der Stadt Hann. Münden unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Schulen im Gesundheitswesen umgebaut.

Berufsbezogener Lernbereich-Praxis

Dieser Lernbereich umfasst 1700 Zeitstunden. Die praktische Ausbildung, erfolgt in den drei nachstehenden Bereichen:

1. Motorisch-funktioneller, neurophysiologischer oder neuropsychologischer Bereich
2. Psychosozialer (psychiatrischer / psychosomatischer) Bereich
3. Arbeitstherapeutischer Bereich

Dabei sollen sich die praktischen Ausbildungsabschnitte auf die ergotherapeutische Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen, mit Erwachsenen und mit älteren Menschen erstrecken.

Die Ausbildung im berufsbezogenen Lernbereich Praxis findet in Kooperation mit Einrichtungen der praktischen Ausbildung statt. Die Anleiterinnen und Anleiter verfügen über mehrjährige Berufserfahrung. Während der praktischen Ausbildung werden die Schülerinnen und Schüler von Lehrkräften der BFS-Ergotherapie betreut.

Berufsabschluss und Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Ergotherapeut/ Ergotherapeutin wird auf Antrag vom niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie erteilt, sofern die Bestimmungen des geltenden Ergotherapeutengesetzes (ErgThG) erfüllt sind.

Weitere Bildungsmöglichkeiten

Durch die Teilnahme an einem Ergänzungsbildungsgang kann parallel zum Berufsabschluss die Fachhochschulreife erworben werden. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt „Information Zusatz-angebot Fachhochschulreife“ auf unserer Homepage unter der Rubrik Fachoberschule im rechten Seitenbereich.

Die BFS Ergotherapie ist Kooperationsschule der HAWK Hildesheim. Für Schülerinnen und Schüler mit Hochschulzugangsberechtigung besteht über die Teilnahme am Modell „Ausbildung plus Studium“ die Möglichkeit des dualen Studiums der Fachrichtung ELP. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der HAWK www.hawk.de/bsc-elp .

Ausbildungsbeginn

Die Ausbildung beginnt mit dem ersten Schultag nach Ende der niedersächsischen Sommerferien.

Anmeldung

bis Ende Februar erwünscht, auch später eingehende Bewerbungen werden berücksichtigt. Anmeldebögen und weitere Informationen finden Sie untenstehend. Wir weisen darauf hin, dass nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die vollständig vorliegen.

Schulgeldfrei!

Ausnahme Umschüler/innen: Nach § 54 Absatz 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes erhebt das Land Niedersachsen von Schülerinnen und Schülern öffentlicher, berufsbildender Schulen, die im Rahmen einer Maßnahme beruflicher Bildung individuell gefördert werden, ein Entgelt. Dieses wird im Regelfall vom Maßnahmeträger übernommen. Nähere Informationen auf Anfrage.

 

Weitere wichtige Informationen finden Sie hier!

Pflegeassistenz

Das Ausbildungsziel

In der Berufsfachschule Pflegeassistenz können Sie gleichzeitig mehrere Ziele erreichen:

  • Sie können eine abgeschlossene Berufsausbildung als Pflegeassistent / Pflegeassistentin erwerben
  • Sie können den Realschulabschluss, wenn Sie darüber hinaus in Englisch und Deutsch eine 3,0 haben, den erweiterten Realschulabschluss Sek. I erwerben
  • Sie können Ihre Allgemeinbildung verbessern
  • Sie können Ihre Chancen,
    in der Heilerziehungspflege
    in der Generalistik
    in der Krankenpflege und
    in der Sozialassistenz mit dem Schwerpunkt Familienpflege
    eine Ausbildung anzuschließen, deutlich erhöhen.

Eingangsvoraussetzungen

Hauptschulabschluss oder ein vergleichbarer Schulabschluss
Nachweis der persönlichen Eignung durch ein erweitertes Führungszeugnis (20,00 €)
Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Attest mit erhöhtem Immunschutz (evtl. Gebühr des Arztes)

Die Ausbildungsinhalte

Im allgemeinbildenden Teil werden die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Politik, Sport und Religion mit ca. 9 Std. pro Woche unterrichtet.

Darüber hinaus werden die Lernfelder

  • Arbeits- und Beziehungsprozesse“ mit 4 Std. ,
  • Unterstützung des Menschen“ mit 8 Std.
  • Pflege des Menschen“ mit 9 Std.

pro Woche unterrichtet.

Weitere 2 Std. stehen für „optionale Lernangebote“ zur Verfügung.

Die praktische Ausbildung umfasst 960 Stunden in zwei Jahren. Das entspricht vier Blöcke zu sechs Wochen, die in Einrichtungen der Krankenpflege, der Altenpflege und der Heilerziehungspflege abgeleistet werden können. Mindestens ein Praktikum sollte im Bereich der Hauswirtschaft absolviert werden.
Die abgeschlossene Berufsausbildung Pflege-assistenz mit Realschulabschluss ermöglicht den Einstieg in Klasse 2 der Altenpflegeausbildung.

Wen wollen wir ansprechen?

Sie, wenn Sie Interesse an der Arbeit mit Menschen haben, die Hilfe und Unterstützung benötigen.
Die Berufstätigkeit als Pflegeassistentin / Pflegeassistent umfasst die Tätigkeit als Assistent in den Bereichen der Krankenpflege, der Altenpflege und der Heilerziehungspflege.

Qualifizierte Kräfte, die im Bereich der Pflege ausgebildet sind, werden schon jetzt und in Zukunft noch mehr auf dem Arbeitsmarkt begehrt sein.

Pflegefachfrau – / mann

Ausbildungsziel

Die generalistische berufliche Ausbildung mit dem Abschluss zur „Pflegefachfrau / Pflegefachmann“ vermittelt den Schüler/innen die erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen, um Menschen aller Altersstufen selbstständig, umfassend und prozessorientiert zu pflegen, die sich in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen befinden. Der Kompetenzerwerb berücksichtigt auch die Anforderungen an die Pflege von Kindern und Jugendlichen sowie alten Menschen.

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung in der Berufsfachschule dauert 3 Jahre.

Rechtliche Grundlagen

  1. Nach dem bundeseinheitlichen Gesetz zur Reform der Pflegeberufe wird die praktische Ausbildung in Kooperation mit zugelassenen Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen oder ambulanten Pflegeeinrichtungen durchgeführt. Hierzu schließen Sie einen Vertrag „zur praktischen Ausbildung“ direkt mit dem Träger der praktischen Ausbildung ab. Die Ausbildungseinrichtung ist verpflichtet eine Ausbildungsvergütung zu zahlen (Ausnahmen s. nächster Abschnitt)
  2. Die Verordnung über Berufsbildende Schulen (BBS-VO in der aktuellen Version) regelt Bereiche der schulischen Ausbildung.

Finanzierungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung durch die für den eigenen Wohnort zuständige Agentur für Arbeit (früher Arbeitsamt).

Aufnahmevoraussetzungen

  • der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss

oder

  • der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss mit dem Nachweis
  1. mit dem Nachweis einer mind. zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung,
  2. einer mind. einjährige abgeschlossener Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege (BAnz AT 17.02.2016 B 3),
  3. einjährige Kranken- oder Altenpflegehilfeausbildung oder
  • eine sonstige zehnjährige allg. Schulbildung und
  • gesundheitliche und persönliche Eignung und
  • einen Vertrag zur praktischen Ausbildung mit einem Träger aus Nr. 1 (s. oben)

Aufnahmevoraussetzung in das zweite Ausbildungsjahr

  • ist der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung der BFS Pflegeassistenz oder die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Krankenpflegehelfer/Krankenpflegehelferin

Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Aufnahmekapazität, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.

Schulische Ausbildung

Die Inhalte der dreijährigen Ausbildung sind nach Fächern gegliedert. Sie bilden thematische Einheiten, die sich auf die komplexen beruflichen Anforderungen und Aufgabenstellungen der Pflegefachfrau / des Pflegefachmannes beziehen.

Die schulische Ausbildung soll zu konkreten beruflichen Handlungen befähigen sowie zu nicht erschließbaren inneren Prozessen wie z.B. Einstellungen, Bewertungen und Haltungen.

Ziel der Ausbildung ist der Erwerb einer umfassenden beruflichen Handlungskompetenz für Menschen aller Altersstufen.

Ausbildungsbeginn und –ende

Die Ausbildung beginnt jeweils zum 01.10. und endet nach 3 Jahren.

Durch die Teilnahme an einem Ergänzungsbildungsgang können Sie parallel zu Ihrem Berufsabschluss die Fachhochschulreife erwerben.

Berufsabschluss und Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

Die Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschule Pflegefachfrau / Pflegefachmann erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Berufsfachschule und der Vorlage eines einwandfreien Führungszeugnisses auf Antrag vom niedersächsischen Landesamt für Soziales, Außenstelle Lüneburg, die Urkunde mit der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau / Pflegefachmann“ mit dem Hinweis zum durchgeführten Vertiefungseinsatz.

Ohne Urkunde darf weder die Berufsbezeichnung geführt werden, noch darf u.a. als Pflegefachfrau / Pflegefachmann gearbeitet werden.

Praktische Ausbildung

Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung in geeigneten Einrichtungen für Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner durchgeführt. Die Dauer der praktischen Ausbildung beträgt 2500 Stunden.

Die praktische Ausbildung gliedert sich im ersten und zweiten Ausbildungsdrittel (1720 Zeitstunden) in einen Orientierungseinsatz, Pflichteinsätze in drei allgemeinen Versorgungsbereichen und pädiatrische Versorgung. Im letzten Ausbildungsdrittel (780 Zeitstunden) gliedert sich die Ausbildung im Pflichteinsatz der psychiatrischen Versorgung und einem Vertiefungssatz im Bereich eines Pflichteinsatzes sowie weitere Einsätze zur freien Verteilung.

Die Einsätze in den drei allgemeinen Versorgungsbereichen können in Krankenhäusern, Stationären Pflegeeinrichtungen und Ambulanten Pflegeeinrichtungen durchgeführt werden.

Pflichteinsätze der pädiatrischen und psychiatrischen Versorgung können u.a. in der allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgungen durchgeführt werden.

Ort und Zeitpunkt der praktischen Ausbildung regelt die Schule. Die praktische Ausbildung wird in Blockform durchgeführt.

Untenstehend finden Sie weitere Informationen!

Sozialassistenz

Das Ausbildungsziel

Die Berufsfachschule Sozialassistenz, Schwerpunkt Persönliche Assistenz, ermöglicht es Realschulabsolventinnen und -absolventen in zwei schulischen Ausbildungsjahren einen staatlich anerkannten Berufsabschluss und damit auch den erweiterten Realschulabschluss, Sek I zu erwerben.

Ausbildungsinhalte

Unsere Ausbildungsschwerpunkte sind personenbezogene Unterstützungsleistungen in den Bereichen Versorgung, Pflege, Betreuung und Anleitung zu planen, durchzuführen und zu reflektieren.

Stundentafel und Prüfungen (siehe Inhalt Bildungsgang-Flyer)

Praktische Ausbildung

Im 1. Ausbildungsjahr wird eine 4-wöchige praktische Ausbildung durchgeführt, im 2. Jahr findet der 20-wöchige Praxiseinsatz Unterrichtsbegleitend an zwei bis drei Tagen pro Woche und mit einem abschließenden Praxisblock statt.

Die Praxisausbildung in sozialpflegerischen sowie sozialpädagogischen Einrichtungen bezieht sich auf unterschiedliche unterstützungsbedürftige Personengruppen und kann je nach persönlichem Interesse und Weiterbildungsziel in folgenden Einrichtungen erfolgen.

Praxisstellen der Ausbildung sind z.B.

  • Tagespflegestätten
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Kindertagesstätten
  • Krippen
  • Pflegeeinrichtungen

Während der praktischen Ausbildung im 2. Ausbildungsjahr finden sogenannte „Sichtstunden“ statt, die von betreuenden Lehrkräften begleitet werden. Dazu planen die Auszubildenden eigenverantwortlich Maßnahmen/Angebote und führen diese in ihren Praxiseinrichtungen mit anschließender Reflexion durch.

Weiterbildung

Mit dem Abschluss staatlich anerkannte/er Sozialassistent/in können Sie

  • im pflegerisch-betreuenden Bereich arbeiten (siehe Bildungsgang-Flyer)

oder eine Weiterbildung anschließen:

  • an Fachschulen (z.B. Heilerziehungspflege, Pädagogik),
  • an Berufsfachschulen (z.B. Ergotherapie, Pflegefachkraft)
  • an einschlägigen Fachoberschulen über den Einstieg in Klasse 12

 

Für weitere Informationen lesen Sie die untenstehenden Texte!